Reiseberichte

Versicherungen für Weltreise

Eine passende Langzeitreise-Auslandversicherung zu finden;
das is doch ein Kinderspiel!?

Eigentlich sollte es doch einfach sein, die passenden Versicherungen für eine Langzeitreise zu finden, zumal ja schon so viele Schweizer vor uns sich damit befasst haben müssen!? Wir sind ja nicht die ersten Schweizer, die für längere Zeit auf Reisen gehen!?
Wenn du jedoch beginnst, dir einen Überblick zu verschaffen, merkst du, dass es selbst in einem organisierten Land wie der Schweiz gar nicht so einfach ist, eine passende Versicherungslösung zu finden.
Bleibst du in der Schweiz angemeldet, gibt es x Varianten; willst du dich aber für eine Langzeitreise abmelden, wird es komplexer.
Da wir uns Stunden mit dem Thema auseinandergesetzt haben und uns auch eine einfache Übersicht gewünscht hätten, versuche ich hier die wichtigsten Punkte zusammenzufassen:
Voraussetzungen in der Schweiz bei Abmeldung
Gemäss Bundesamt für Gesudheit, ist jeder Schweizer, der sich in der Schweiz abmeldet und im Ausland keinen neuen Wohnsitz anmeldet, in der Schweiz krankenkassenpflichtig (Quelle: BAG 2018).
Bis auf ein paar Ausnahmen wie bspw. die KPT und die CSS bieten jedoch schweizerische Krankenkassen keine Versicherungsdeckung nach Abmeldung in der Schweiz an. Das heisst, die gesetzlichen Grundlagen und die Handhabung in der Praxis stimmen mit wenigen Ausnahmen nicht überein.
Willst du dich nicht bei der KPT oder CSS versichern lassen, kommen ausländische Versicherungen ins Spiel.
Reiseversicherung oder internationale Krankenkasse?
Aber zuerst musst du wissen, ob du eine Reiseversicherung oder eine internationale Krankenkasse abschliessen willst. Untenstehend eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Unterschieden:
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Der Hauptunterschied bzgl. der medizinischen Leistung ist,
dass eine Reisversicherung meist nur die Kosten der
Notfallbehandlung übernimmt und eine Rückkehr in die Schweiz für
die Weiterbehandlung vorsieht, während eine internationale
Krankenkasse auch die Langzeitbehandlungen übernimmt.

Für die Sistierung der Zusatzversicherungen wird meist eine Abdeckung durch eine internationale Krankenkasse gefordert
Willst du deine Zusatzversicherungen bei der schweizerischen Krankenkasse sistieren, d.h. gegen eine Gebühre während dem Auslandaufenthalt auf Eis legen und bei Rückkehr ohne Probleme reaktivieren, muss während dem Auslandaufenthalt meist eine Versicherungsdeckung durch eine internationale Krankenkasse vorgewiesen werden. Dadurch versichern sich die Schweizer Zusatzversicherer, dass ihre Klienten Behandlungen nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz aufsparen.

Eine Sistierung der schweizerischen Zusatzversicherung ist sehr zu
empfehlen, da es nach Kündigung einer Zusatzversicherung in vielen
Fällen nicht mehr möglich ist, eine neue abzuschliessen, selbst
wenn man jung ist und noch keine grosse Krankheitsgeschichte
mit sich bringt!

Am besten klärst du mit deinem Zusatzversicherer, welche Sistierungsbedingungen gelten.
Da wir unsere Langzeitreise nicht gezwungenermassen aufgrund von Krankheit beenden wollen und wir die Zusatzversicherung in der Schweiz sistieren wollten, kam für uns nur einen internationale Krankenkasse in Frage.
Zusätzlich haben wir eine Haftpflichtversicherung sowie eine Mitgliedschaft bei der Rega und der Schweizer Paraplegiker-Stiftung gelöst.
Die schweizerische Haftpflichtversicherung erlischt ab dem Abmeldedatum.

Für uns hilfreiche Adressen, um sich bzgl. Versicherungen beraten zu lassen:

Infos über Mitgliedschaft bei Rega und Schweizer Paraplegiker-Vereiningung:

 

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